Tarifvertrag für Arbeitnehmer
Du bist auf Jobsuche und möchtest fair bezahlt werden – mit klaren Regeln zu Arbeitszeit, Zuschlägen und Urlaub? Technicum arbeitet in der Arbeitnehmerüberlassung nach den gültigen Tarifregelungen und sorgt damit für transparente, verlässliche Rahmenbedingungen.
Tarifliche Grundlagen bei Technicum
Egal ob Handwerk, Industrie, Logistik, Büro, Reinigung, Gesundheit oder Helfertätigkeit: Bei Technicum profitierst du von tariflichen Standards, die wichtige Punkte wie Lohn, Arbeitszeit und Zuschläge nachvollziehbar regeln. So weißt du frühzeitig, woran du bist – und kannst Angebote besser vergleichen. Alle Informationen beziehen sich auf den jeweils gültigen Tarifstand; wenn du zu deinem konkreten Einsatz eine Einordnung brauchst, helfen wir dir gerne weiter.
Die Bedeutung des Tarifvertrags für deine Jobsuche
Ein Tarifvertrag bedeutet für dich: faire Bezahlung nach klaren Regeln, statt Verhandlungen „ins Blaue“. Er schafft Transparenz zu Zuschlägen, Arbeitszeit und Urlaub – besonders wichtig, wenn du im Schichtsystem arbeitest oder wechselnde Einsätze hast. Gleichzeitig gibt er dir mehr Sicherheit, weil zentrale Bedingungen verbindlich geregelt sind. Bei Technicum kannst du dich darauf verlassen, dass diese Standards im Joballtag berücksichtigt werden.
Tarifvertrag-Regelungen für Arbeitnehmer
Bei Technicum bekommst du Orientierung und Planungssicherheit, weil wir als tarifgebundenes Mitglied im GVP mit Bindung an das DGB/GVP-Tarifwerk arbeiten. Das Tarifwerk liegt als Basistarifwerk (Stand Januar 2026) vor und wird – je nach Branche deines Einsatzes – durch Ergänzungstarifverträge (z. B. Branchenzuschläge) ergänzt. Für dich heißt das: klare Regeln, die je nach Einsatzbereich sinnvoll erweitert werden können.
Diese Punkte sind im DGB/GVP-Tarifwerk konkret geregelt
- Geld & Entgeltgruppen: Laut DGB/GVP-Entgelttabellen startet der Einstieg z. B. in EG1 ab 01.01.2026 bei 14,96 €/Std.; außerdem sind Erfahrungszuschläge und die Anrechnung bestimmter Zeiten (z. B. Eltern-/Pflegezeiten bis zu 12 Monate) geregelt.
- Arbeitszeit & Einsatz: Laut Tarifwerk gelten klare Arbeitszeit-Regeln (z. B. 151,67 Std./Monat im Vollzeitmodell bei 35 Std./Woche, mit Option bis max. 40 Std./Woche) sowie Vorgaben zu Einsätzen, z. B. bei wechselnden Einsatzorten.
- Zuschläge: Laut Tarifvertrag sind Zuschläge für Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonn- und Feiertage geregelt; dabei gibt es klare Grenzen (z. B. Mehrarbeit mit 25 %, Nacht bis max. 25 %, Sonntag bis max. 50 %, Feiertag bis max. 100 % – je nach Situation).
- Arbeitszeitkonto & Auszahlung: Laut Tarifwerk gibt es ein Arbeitszeitkonto mit klaren Obergrenzen (z. B. max. 200 Plusstunden) und Regeln, wann Auszahlungen möglich sind (z. B. auf Verlangen über 91 Plusstunden); Zuschläge/Zulagen werden separat mit dem Monatsentgelt ausgezahlt.
- Urlaub & Sonderzahlungen: Laut Tarifvertrag ist der Urlaub gestaffelt (z. B. 25 Tage im 1. Jahr, 27 ab dem 2., 30 ab dem 5. Jahr) und Urlaubs-/Weihnachtsgeld ist nach Betriebszugehörigkeit tabellarisch geregelt.
- Wegezeiten & Übernachtung: Laut Tarifvertrag kann bei sehr langen Anfahrten eine Vergütung von Wegezeiten greifen (z. B. ab > 1:15 Std. außerhalb der Arbeitszeit) und bei sehr langen Wegen sind auch Übernachtungskosten-Regelungen vorgesehen (je nach Voraussetzungen).
- Fälligkeit & Fristen: Laut Tarifwerk gibt es klare Regeln, wann Entgelt fällig ist (regelmäßig zum 15. Bankarbeitstag) und welche Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen gelten.
Starte jetzt deine Jobsuche
Starte jetzt deine Jobsuche mit Technicum und finde schnell einen Job, der zu dir passt. Du profitierst von fairer Bezahlung nach Tarif, klaren Regeln zu Arbeitszeit und Zuschlägen – und einem persönlichen Ansprechpartner, der dich begleitet. Sag uns, was du kannst und was du suchst, und wir bringen dich mit passenden Unternehmen zusammen. Bewirb dich jetzt und sichere dir neue Perspektiven in Industrie, Handwerk, Logistik, Dienstleistung, Kosmetik oder Büro.
Fragen und Antworten rund um den Tarifvertrag von Technicum
Tarifliche Bezahlung heißt: Dein Lohn richtet sich nach festgelegten Entgeltgruppen und Entgelttabellen – und nicht nach reiner Verhandlung. Laut DGB/GVP-Tarifwerk sind Einstiegs- und Gruppenlöhne klar geregelt, sodass du besser einschätzen kannst, was du verdienst. Zusätzlich gibt es tarifliche Regeln zu Zuschlägen und weiteren Leistungen. Das sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit, bevor du startest.
Laut Tarifvertrag werden Tätigkeiten bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, damit die Bezahlung nachvollziehbar zum Job passt. Entscheidend ist, was du tatsächlich ausübst (z. B. Helfertätigkeit, Facharbeit, Spezialaufgabe). Wir erklären dir vorab, welche Eingruppierung für deinen Einsatz gilt und was das für deinen Stundenlohn bedeutet. So hast du Klarheit, bevor du unterschreibst.
Laut Tarifwerk sind Zuschläge für bestimmte Arbeitszeiten geregelt, z. B. bei Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sowie bei Mehrarbeit. Wichtig: Zuschläge können sich am Kundenbetrieb orientieren, sind aber tariflich begrenzt (z. B. Nacht bis max. 25 %, Sonntag bis max. 50 %, Feiertag bis max. 100 % – je nach Fall). Wenn du im Schichtsystem arbeitest, ist das besonders relevant. Wir sagen dir transparent, welche Zuschläge bei deinem Einsatz zu erwarten sind.
Laut Tarifvertrag ist Urlaub nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt: z. B. 25 Tage im 1. Jahr, 27 Tage ab dem 2. Jahr und 30 Tage ab dem 5. Jahr. Das gibt dir Planungssicherheit, weil die Entwicklung nicht „Willkür“ ist. Je länger du dabei bist, desto besser wird dein Urlaubsanspruch. Wir helfen dir, die Staffelung auf deine Situation zu übertragen.
Ein Arbeitszeitkonto dient laut Tarifwerk dazu, Plus- und Minusstunden innerhalb klarer Grenzen zu verwalten (z. B. max. 200 Plusstunden). Das heißt nicht, dass dein Geld weg ist – es regelt, wie Arbeitszeit ausgeglichen oder unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt wird. Zuschläge/Zulagen werden laut Tarifvertrag nicht ins Arbeitszeitkonto geschoben, sondern separat mit dem Monatsentgelt ausgezahlt. Wenn du dazu Fragen hast, erklären wir dir das konkret für deinen Einsatz.
Laut Tarifvertrag kann bei sehr langen Anfahrten außerhalb der Arbeitszeit eine Vergütung von Wegezeiten greifen (z. B. wenn der einfache Weg länger als 1:15 Std. dauert – unter bestimmten Voraussetzungen). Das ist besonders relevant bei Montageeinsätzen, wechselnden Einsatzorten oder größeren Entfernungen. In manchen Fällen gibt es zudem Regelungen zu Übernachtungskosten. Wir klären solche Punkte am besten vor Einsatzstart, damit du genau weißt, was gilt.
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