DSGVO - was ist zu beachten
Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen ab 25. Mai 2018 zahlreiche Neuerungen beachten und befolgen, sonst drohen existenzgefährdende Bußgelder, Sanktionen und Imageschäden. Prozesse müssen angepasst und das Bewusstsein für den sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten gesteigert werden. In der Zeitarbeit gibt es zudem die spezielle Dreieckskonstellation zwischen Dienstleister, Entleiher und Leiharbeitnehmer, bei der auch der Entleiher vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen wird.
Als Partner für Personallösungen informiert Technicum Unternehmen über die Auswirkungen und die datenschutzrechtlichen Besonderheiten für die Arbeitnehmerüberlassung. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Informationen gemeinsam mit dem Personalmagazin in einer Sonderveröffentlichung zusammengefasst: Im „Praxisratgeber Datenschutzrecht“ erhalten Sie einen konkreten Überblick.
Die gute Nachricht vorab: Arbeitnehmerüberlassung ist weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Auf die Wahl des richtigen Partners kommt es an. Rechtssicherheit und Fachkompetenz gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung.
Zunächst gilt es, acht Grundsätze für die Datenverarbeitung sicherzustellen. Sie sind die Grundlage Ihrer Datenschutz-Gewährleistung.
Weitere Fragen, die wir für Sie klären: Welche Änderungen gibt es, wen betreffen sie und welche Konsequenzen müssen Unternehmen daraus ziehen? Lesen Sie, was die neuen Regelungen bedeuten – vor allem für den Datenschutz in der Zeitarbeit. Zudem informieren wir Sie über die einzelnen Sanktionen, die bei Nichteinhaltung drohen.
Im Zuge der DSGVO wird deutlich: Personaldienstleister und Entleiher werden gleichermaßen verpflichtet. Denn auch wenn die eingesetzten Leiharbeiter streng genommen keine festen Arbeitskräfte sind, sondern zur Belegschaft des Dienstleisters zählen, sind sie nach den neuen Regelungen auch Beschäftigte des Einsatzunternehmens.
Unsere Kunden bauen auf unsere Qualität, Verbundenheit und Schnelligkeit. Technicum bietet mehr als Personal –Technicum bietet Lösungen. Und das bundesweit. Auch in Ihrer Nähe.
Praxisratgeber Datenschutzrecht – aus dem Inhalt:
- Die Veränderungen durch DSGVO und BDSG auf einen Blick
- Was die neuen Gesetze für Unternehmen, Zeitarbeitnehmer und die Personaldienstleister bedeuten und was künftig auf sie zukommen wird
- Warum Datenschutz eine Kernkompetenz in Ihrem Unternehmen werden muss
- Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Arbeitnehmerüberlassung
- Wie Sie den passenden Dienstleister für die Umsetzung der neuen Datenschutzrecht-Regeln finden und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen
Die Herausforderung Datenschutz mit Technicum angehen
Um das neue Datenschutzrecht und alle Vorgaben richtig umzusetzen, müssen Unternehmen auf einen zuverlässigen Dienstleister bauen können. Woran Sie diesen erkennen und welche Faktoren in die Wahl Ihres Partners einwirken, auch dies können Sie unserem Praxisratgeber Datenschutzrecht entnehmen.
Bei Datenschutzverstößen droht der Gesetzgeber ab dem 25. Mai 2018 mit drakonischen Geldbußen. Als Ihr Partner für Personallösungen legen wir großen Wert darauf, Sie bei der Umsetzung der neuen Gesetze zu begleiten und unterstützen. Technicum bietet Ihnen eine umfangreiche Expertise, langjährige Erfahrung als Personaldienstleister und längst implementierte Prozesse, um Sie für die Änderungen im Zuge des DSGVO vorzubereiten, aufzustellen und in der Praxis umzusetzen. Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten gehört zum Kerngeschäft von Technicum.
Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam effiziente Lösungen zu gestalten.