Festanstellung in Arbeitnehmerüberlassung

Egal, ob Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger oder Jobwechsler - mit der Arbeitnehmerüberlassung bietet Ihnen Technicum viele Möglichkeiten, sich beruflich (neu) zu orientieren und sich weiter zu qualifizieren.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sind Sie bei Technicum festangestellt. Und das mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Als Technicum Mitarbeiter werden Sie passend zu Ihrer Qualifikation bei spannenden Unternehmen aus Industrie und Handwerk eingesetzt. Endet ein Einsatz, suchen wir für Sie einen neuen interessanten Arbeitsplatz.

Während der gesamten Zeit sind wir für Sie persönlich da. Das heißt konkret:

  • Sie werden von uns persönlich betreut

  • Wir bereiten Sie persönlich auf jeden Einsatz vor

  • Wir informieren Sie über alle Einzelheiten zu Ihrer Tätigkeit und der Dauer des Einsatzes

  • Wir sorgen für eine gute Einarbeitung

Bei Technicum lernen Sie verschiedene Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen kennen. So erweitern Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten schneller als andere und werden dadurch umso wichtiger und interessanter für den Arbeitsmarkt.

Das sind Ihre Vorteile

  • Ein Arbeitsplatz, der wirklich zu Ihnen passt 

  • Interessante Arbeitsplätze bei namhaften Unternehmen 

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag

  • Sicheres, tariflich geregeltes Einkommen

  • Volle soziale Absicherung

  • Alle Arbeitnehmerrechte

  • Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • Erfahrungen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen 

  • Durch wechselnde Einsätze erleben Sie mehr und erweitern Ihre Fachkompetenz 

  • Sie werden wichtiger und interessanter für den Arbeitsmarkt 

  • Weiterbildungs- & Entwicklungsmöglichkeiten 

  • Gute Übernahmechancen

  • Berufliche Zukunft

  • Persönliche Beratung und Betreuung

Viele unserer Mitarbeiter bekommen während des Einsatzes von unseren Kundenunternehmen interessante Übernahmeangebote.

Festanstellung bei Technicum heißt…

... ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit tariflich geregeltem Einkommen, Zulagen, voller sozialer Absicherung und allen Arbeitnehmerrechten. In der Arbeitnehmerüberlassung  gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch.

Bezahlung

  • Stundenlohn gemäß Ausbildung (gemäß den BAP-Tarifverträgen)

  • Von 9,66 bis 21,71 Euro zzgl. Zulagen (Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit)

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Branchenzuschläge 

  • Stufenweise Branchenzuschläge in vielen Branchen 

  • 1. Stufe schon nach 4 oder 6 Wochen 

  • Nach 9 Monaten Zuschläge bis zu 50% 

Arbeitszeit 

Vollzeit: 35 Stunden pro Woche (152 Stunden pro Monat)

Absicherung 

  • Alle Sozialleistungen 

  • Alle Arbeitnehmerrechte 

  • Geregeltes Arbeitszeitkonto