Festanstellung in Arbeitnehmerüberlassung
Egal, ob Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger oder Jobwechsler - mit der Arbeitnehmerüberlassung bietet Ihnen Technicum viele Möglichkeiten, sich beruflich (neu) zu orientieren und sich weiter zu qualifizieren.
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sind Sie bei Technicum festangestellt. Und das mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Als Technicum Mitarbeiter werden Sie passend zu Ihrer Qualifikation bei spannenden Unternehmen aus Industrie und Handwerk eingesetzt. Endet ein Einsatz, suchen wir für Sie einen neuen interessanten Arbeitsplatz.
Während der gesamten Zeit sind wir für Sie persönlich da. Das heißt konkret:
Sie werden von uns persönlich betreut
Wir bereiten Sie persönlich auf jeden Einsatz vor
Wir informieren Sie über alle Einzelheiten zu Ihrer Tätigkeit und der Dauer des Einsatzes
Wir sorgen für eine gute Einarbeitung
Bei Technicum lernen Sie verschiedene Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen kennen. So erweitern Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten schneller als andere und werden dadurch umso wichtiger und interessanter für den Arbeitsmarkt.
Das sind Ihre Vorteile
Ein Arbeitsplatz, der wirklich zu Ihnen passt
Interessante Arbeitsplätze bei namhaften Unternehmen
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Sicheres, tariflich geregeltes Einkommen
Volle soziale Absicherung
Alle Arbeitnehmerrechte
Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Erfahrungen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen
Durch wechselnde Einsätze erleben Sie mehr und erweitern Ihre Fachkompetenz
Sie werden wichtiger und interessanter für den Arbeitsmarkt
Weiterbildungs- & Entwicklungsmöglichkeiten
Gute Übernahmechancen
Berufliche Zukunft
Persönliche Beratung und Betreuung
Viele unserer Mitarbeiter bekommen während des Einsatzes von unseren Kundenunternehmen interessante Übernahmeangebote.
Festanstellung bei Technicum heißt…
... ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit tariflich geregeltem Einkommen, Zulagen, voller sozialer Absicherung und allen Arbeitnehmerrechten. In der Arbeitnehmerüberlassung gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch.
Bezahlung
Stundenlohn gemäß Ausbildung (gemäß den BAP-Tarifverträgen)
Von 9,66 bis 21,71 Euro zzgl. Zulagen (Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Branchenzuschläge
Stufenweise Branchenzuschläge in vielen Branchen
1. Stufe schon nach 4 oder 6 Wochen
Nach 9 Monaten Zuschläge bis zu 50%
Arbeitszeit
Vollzeit: 35 Stunden pro Woche (152 Stunden pro Monat)
Absicherung
Alle Sozialleistungen
Alle Arbeitnehmerrechte
Geregeltes Arbeitszeitkonto