AÜG-Reform 2017: Das hat sich geändert
Mit der vom Bundestag neu beschlossenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelten seit April 2017 komplexe Vorschriften, die sowohl Kundenunternehmen und Personaldienstleister als auch Zeitarbeitnehmer betreffen. Kernpunkte der AÜG-Reform sind die Höchstüberlassungsdauer und die Equal-Pay-Regelung.
Als Partner für Personallösungen ist es Technicum wichtig, Unternehmen über die aktuellen Entwicklungen der Branche zu informieren. Die wichtigen Neuregelungen haben wir daher gemeinsam mit dem Personalmagazin in der Sonderveröffentlichung „Praxisratgeber AÜG-Reform“ zusammengefasst, verständlich aufbereitet und für den besseren Überblick mit Schaubildern versehen.
Zusätzlich stellen wir Ihnen ein hilfreiches Webinar zur Verfügung, in dem gemeinsam mit Experten alle Änderungen und bestehenden Regelungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes anschaulich erklärt werden. Für Beiträge in unserem Praxisratgeber und das Webinar haben wir den renommierten Fachanwalt der Personaldienstleistungsbranche Dr. Oliver Bertram von der Kanzlei Taylor Wessing als rechtlichen Experten hinzugezogen – er ist auf die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personallösungen spezialisiert.
In dem Praxisratgeber zeigen wir Ihnen den Weg durch die AÜG-Reform auf und skizzieren Lösungen. Lesen Sie, was die gesetzlichen Änderungen im Einzelnen konkret bedeuten, welche Hürden Unternehmen und Dienstleister nehmen müssen und welche Sanktionen bei Nichteinhaltung drohen.
Deutlich wird, dass Unternehmen und Personaldienstleister zukünftig noch enger zusammenarbeiten müssen. Um die neuen Pflichten zu erfüllen, müssen Unternehmen auf zuverlässige Partner bauen können. Woran Sie einen zuverlässigen Dienstleister erkennen und auf welche Aspekte Sie bei der Wahl Ihres Partners achten sollten, das haben wir Ihnen ebenfalls in dem Praxisratgeber zur AÜG-Reform aufgeführt.
Aus dem Inhalt:
Die Veränderungen durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2017 auf einen Blick
Durch die neue AÜG-Reform muss die Zeitarbeitsbranche erneut ihre Anpassungsfähigkeit beweisen
Was die neue AÜG-Reform für die Unternehmen, Zeitarbeitnehmer und die Personaldienstleister bedeutet und was künftig auf sie zukommen wird
Welche neuen Vorschriften und Konsequenzen die AÜG-Reform für Einsatzunternehmen und Personaldienstleister bringt
Wie Zeitarbeitnehmer länger als 18 Monate im Betrieb bleiben können
Warum die neuen Equal-Pay-Regelungen für Mehraufwand sorgen
Die Anwendung von Werkverträgen wird noch komplexer und dadurch riskante
Technicum meistert die AÜG-Hürde gemeinsam mit Ihnen
Als Ihr Partner für Personallösungen stellen wir sicher, dass Sie – auch unter den veränderten Bedingungen – von der Flexibilität profitieren, die Ihnen unsere Mitarbeiter bieten. Bei Technicum arbeitet ein Experten-Team eng mit Verbänden und Fachanwälten zusammen, um die Vorgaben im Rahmen der AÜG-Reform praktikabel und rechtskonform umzusetzen. Dazu haben wir Controlling-Tools zur korrekten Berechnung und Meldung von Equal Pay sowie zur Überwachung der Höchstüberlassungsdauer entwickelt und programmiert, die wir Unternehmen zur Verfügung stellen.
Sprechen Sie uns an – wir erarbeiten praktikable und effiziente Lösungen für Sie.
Höchstüberlassung: Künftig schreibt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass derselbe Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher arbeiten darf (48 Monate in der Metall-Elektro-Branche).
Equal Pay: Zeitarbeitnehmer erhalten in Branchen ohne Zuschlagstarifvertrag schon nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft des Unternehmens. In Branchen mit Zuschlagstarifvertrag gilt Equal Pay ab dem 15. Monat.