Begrenzung gefährdet Flexibilität

Bénédicte Autem, Vorsitzende der Geschäftsführung von USG People Germany, zur Diskussion über die Überlassungsdauer
2015-04-15
München, 15. April 2015 – „Vorübergehend“ ist ein kleines Wort und doch löst es im Zusammenhang mit Zeitarbeit immer wieder eine intensive Debatte aus. Aktuell geht es um die Überlassungsdauer. Sie soll nach Plänen der Bundesregierung auf höchstens 18 Monate begrenzt werden. Damit soll Missbrauch verhindert werden. Hintergrund ist die 2011 erfolgte Einfügung des Attributs „vorübergehend“ ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dort heißt es seitdem: „Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“ Manchen scheint das zu unpräzise. Sie fürchten, Stammbelegschaften könnten durch ständig im Entleihbetrieb eingesetzte Zeitarbeitskräfte ersetzt werden. Ja, Zeitarbeitnehmer sind Dauerbeschäftigte. Aber nicht beim Kundenunternehmen, sondern bei uns – bei Unique und Technicum. Mit uns haben sie einen festen Arbeitsvertrag. Also kann der Einsatz beim Kunden nur vorübergehend sein. Unserer Einschätzung nach führt eine Begrenzung nicht zum gewünschten Ziel. Sie würde eher Arbeitsplätze gefährden. Zeitarbeitnehmer müssten finanzielle Einbußen hinnehmen. Warum? Seit mehr als zwei Jahren gelten in der Zeitarbeitsbranche tariflich verankerte Branchenzuschläge. Demnach nähern sich die Löhne unserer Mitarbeiter - soweit Unterschiede bestehen - stufenweise binnen einer Einsatzdauer von neun Monaten den Entgelten der Stammbelegschaft an. Diese Regelung hat sich bewährt. Würde die Überlassung auf 18 Monate begrenzt, käme ein Zeitarbeiter zwar nach neun Monaten im gleichen Einsatzbetrieb auf das Entgeltniveau eines vergleichbaren Stammmitarbeiters, nach weiteren neun Monaten würde ihm aber der Zuschlag gestrichen. Beim nächsten Einsatz müsste unser Mitarbeiter wieder auf Basis des Tariflohns anfangen und hätte weniger Geld in der Tasche. Der finanziellen Abqualifizierung würde ein Imageverlust folgen. Aussagen wie „billige Arbeitskräfte“ oder „Beschäftigte zweiter Klasse“ klingen mir noch in den Ohren. Das möchte ich unseren Mitarbeitern ersparen. Sie leisten gute Arbeit, sie haben ein faires Entgelt und Wertschätzung verdient. Mit der praktischen Abschaffung von Equal Pay fiele ein wertvolles Argument weg, um Zeitarbeit für qualifizierte Kräfte noch attraktiver zu machen – das träfe auch Kundenunternehmen, die zum Beispiel mit Übernahmen dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer schadet der gesamten deutschen Wirtschaft. Denn die Flexibilität, die Zeitarbeit der deutschen Wirtschaft bietet, wird stark beeinträchtigt. Das geht zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. In Zeiten, in denen die Konjunktur brummt, stellt die Personaldienstleistungsbranche ihren Kunden schnell die Arbeitskräfte bereit, die sie zur Bewältigung der Auftragsspitzen dringend brauchen. Ähnliches gilt für das Überbrücken von Urlaubs- und anderen Ausfallzeiten. Und noch ein Aspekt: Die Kundenunternehmen wären gezwungen, Mitarbeiter am Ende der Höchstüberlassungsdauer abzumelden. Ein Nachfolger müsste eingearbeitet werden. Das kostet. Zeitarbeit braucht klare Strukturen. Es existieren Tarifverträge, Mindestlohn und Branchenzuschläge. So weit, so gut. Unsere Position zum Plan der Bundesregierung ist eindeutig: Wir unterstützen grundsätzlich alles, was schwarze Schafe in der Branche ausbremst. Aber die Überlassungsdauer ist kein Problem! Unsere Mitarbeiter ersetzen bei den Kunden keine Stammmitarbeiter.

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Jessica Ehmke 

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In Deutschland beschäftigt Technicum rund 850 Fachkräfte. Das Unternehmen entlohnt seine Mitarbeiter nach dem mit der IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) geschlossenen Tarifvertrag.

Das Qualitäts- und Sicherheitsmanagement von Technicum ist nach SSC/SCP und DIN EN ISO 9001 sowie 14001 zertifiziert. 2011 wurde die Tochter von USG People Germany von der Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH als „Top Business Partner“ mit der Note 1,0 ausgezeichnet.

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